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Allgemeine Geschäftsbedingungen

A. Vertragsgegenstand / Mietvertrag
  • Der Mietvertrag kommt zwischen Vermieter und Mieter durch beiderseitige Unterschrift, digitale Bestätigung oder schriftliche Vereinbarung zustande.
  • Alle im Mietvertrag genannten Mieter werden Vertragspartner und haften gesamtschuldnerisch für Ansprüche aus dem Mietvertrag.
  • Weitergabe an Dritte oder gewerbliche Nutzung ohne Genehmigung ist verboten. → Haftungsreduzierung entfällt und zusätzlich 5000€ Schadenersatz sowie Mietwagenausfall pro Tag gemäß Vertragspreis.
B. Mietzeit
  • Das Mietverhältnis beginnt mit dem vereinbarten Mietbeginn und endet mit dem vereinbarten Mietende.
  • Verlängerungen bedürfen schriftlicher Genehmigung.
  • Bei Überschreitung der Mietzeit entfallen alle Rechte, inklusive Versicherungsschutz.
  • § 545 BGB findet keine Anwendung.
C. Mietpreis, Kaution und Zahlungsbedingungen
  • Der Mietpreis richtet sich nach der aktuellen Preisliste zum Zeitpunkt der Anmietung.
  • Alle zusätzlichen Kosten wie Bußgelder, Strafen, Abschleppkosten trägt der Mieter.
  • Der Vermieter kann eine fahrzeugbezogene Kaution einbehalten, bis etwaige Schäden beglichen sind.
Zusatzkosten während der Mietzeit:
  • Ordnungswidrigkeiten: 50 €
  • Schadenbearbeitung: 99 €
  • Sonderreinigung: 99 €
  • Starke Sonderreinigung: 199 €
  • Rauchen: 99 € (+ Ozonenbehandlung)
  • Ungenehmigte Auslandsfahrten: 300 €
  • Verlorene Schlüssel/Zubehör: nach Aufwand
  • Aufrechnung nur bei unbestrittener Forderung möglich.
  • Akzeptierte Zahlungsmittel: Bar, Debit-/Kreditkarten (keine Prepaid-Karten).
D. Bereitstellung, Übernahme und Übergabe des Fahrzeugs
  • Das Fahrzeug wird zum vereinbarten Zeitpunkt und Ort bereitgestellt.
  • Kann das vereinbarte Fahrzeug nicht bereitgestellt werden, darf der Vermieter ein gleichwertiges oder höherwertiges Fahrzeug anbieten.
  • Mieter muss gültige Personaldokumente und Führerschein vorlegen.
  • Bei Übergabe wird ein Übergabeprotokoll erstellt (Fahrzeugzustand, Tankfüllung, Schäden) und von beiden Parteien unterzeichnet.
  • Verstößt der Mieter gegen die faire Treibstoffpolitik, fallen zusätzliche Gebühren an.
  • Wird die Übernahmezeit um mehr als 45 Minuten überschritten, kann der Vermieter das Fahrzeug anderweitig vermieten. Scheitert dies, wird der Tagespreis berechnet.
E. Stornierung
  • Stornierungen müssen schriftlich mindestens 24 Stunden vor Mietbeginn erfolgen, sonst fällt eine Reservierungsgebühr von 50 € an.
  • Reservierungen dienen der Vertragsvorbereitung und beziehen sich auf Fahrzeuggruppen, nicht auf ein spezifisches Fahrzeug.
F. Nutzung des Fahrzeugs
  • Das Fahrzeug darf nur von den im Mietvertrag eingetragenen Fahrern genutzt werden.
  • Nutzung durch Dritte, Weiterverkauf oder Abgabe als Sicherheit ist verboten.
  • Das Fahrzeug darf nur im öffentlichen Straßenverkehr verwendet werden und nur innerhalb Deutschlands, außer eine schriftliche Genehmigung erlaubt Auslandsfahrten.
  • Verbotene Nutzungen: gewerbliche Personenbeförderung, Motorsport, Fahrsicherheitstrainings, Straftaten, Gefahrguttransporte, Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss.
G. Rückgabe des Fahrzeugs
  • Rückgabe am vereinbarten Ort und Zeitpunkt erforderlich.
  • Bei verspäteter Rückgabe (> 45 Minuten) → Tagestarif.
  • Verlängerungen sind nur schriftlich genehmigt.
  • Die Übergabe erfolgt persönlich; bloßes Abstellen auf dem Betriebsgelände gilt nicht als Rückgabe.
  • Ein Übergabeprotokoll muss Fahrzeugzustand, Kilometerstand, Tankfüllung und Schäden dokumentieren.
H. Unfall, Diebstahl und Schadensmeldung
  • Bei Unfall, Diebstahl, Brand, Wild- oder sonstigen Schäden muss die Polizei unverzüglich verständigt werden – egal in welchem Land.
  • Der Mieter informiert den Vermieter unverzüglich, zuerst telefonisch, dann schriftlich.
  • Vollständiger Schadenbericht und polizeiliche Meldung müssen vorgelegt werden.
  • Keine eigenmächtigen Schuldanerkenntnisse oder Zahlungen leisten.
I. Versicherungsschutz
  • Das Fahrzeug ist haftpflicht- und vollkaskoversichert.
  • Der Mieter haftet bis zur vertraglich vereinbarten Selbstbeteiligung pro Schadensfall.
  • Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, Nutzung durch nicht genehmigte Fahrer oder im Ausland entfällt der Versicherungsschutz → volle Schadenshöhe wird in Rechnung gestellt.
  • Schäden durch bekannte Dritte sind ausgenommen.
J. Haftung des Mieters
  • Der Mieter haftet uneingeschränkt für Verkehrs- und Ordnungswidrigkeiten während und nach der Mietzeit, die ihm zugeordnet werden.
  • Haftung besteht bei grober Fahrlässigkeit, Vorsatz, Nichtbeachtung des zulässigen Gesamtgewichts, Schäden durch Unfall, äußere Einwirkungen oder unbekannte Dritte.
  • Der Mieter stellt den Vermieter von sämtlichen Bußgeldern, Gebühren und Kosten frei.
  • Verwaltungsaufwand durch Behörden: pauschal; Nachweis eines geringeren Aufwands möglich.
K. Optische und technische Veränderungen
  • Es sind keinerlei Veränderungen am Fahrzeug erlaubt (z. B. Lackierungen, Folierungen, Aufkleber, technische Umbauten).
  • Bei Zuwiderhandlung haftet der Mieter in vollem Umfang für sämtliche daraus entstehenden Schäden und Kosten.
  • Der Vermieter behält sich vor, rechtliche Schritte einzuleiten.
L. Kündigung

Ein befristeter Mietvertrag kann außerordentlich gekündigt werden bei:

  • Falschen Angaben des Mieters
  • Mangelnder Pflege
  • Unsachgemäßer Nutzung oder vorsätzlicher Beschädigung
  • Verschweigen oder Verbergen von Schäden
  • Nutzung zur Begehung von Straftaten
M. Datenschutz
  • Daten werden zur Vertragsdurchführung, Forderungseinziehung und Schadenabwicklung genutzt.
  • Weitergabe an Dritte erfolgt nur, soweit notwendig (z. B. Zahlungsdienstleister).
  • Details: www.easyrently.de/dsgvo